Auch wenn sich D. bemüht, sich bei ihren Aussagen an den zeitlichen Ablauf zu halten, fügt sie auch chronologisch nicht passende Ergänzungen ein (z.B. UA Ordner 3 act. 65, 83, 84). Eine solche ungeordnete sprunghafte Darstellung ist ebenfalls als Indiz für die Glaubhaftigkeit der Aussage zu werten.