Die Aussagen sind in sich stimmig und ausserordentlich homogen, ohne dass der Eindruck entsteht, D. habe eine auswendig gelernte Geschichte mehrfach reproduziert. Sie schildert einen äussert komplexen Sachverhalt in freier Form und mit unterschiedlichen Worten, ohne sich dabei in irgendwelche Widersprüche zu verstricken. Diese logische Konsistenz ist ein Kriterium für die Glaubhaftigkeit der Aussage. Auch wenn sich D. bemüht, sich bei ihren Aussagen an den zeitlichen Ablauf zu halten, fügt sie auch chronologisch nicht passende Ergänzungen ein (z.B. UA Ordner 3 act. 65, 83, 84).