Urteile des Bundesgerichts 6B_760/2016 vom 29. Juni 2017 E. 4.2 und 6B_793/2010 vom 14. April 2011 E. 1.3.1.). Zu diesen Realkennzeichen gehören beispielsweise die logische Konsistenz, der quantitative Detailreichtum oder die Schilderung von Komplikationen im Handlungsablauf (vgl. zu den Realkennzeichen im Einzelnen etwa DITTMANN, Zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, plädoyer 2/97, S. 33 ff.; FERRARI, a.a.O., S. 35 f.; LUDEWIG/TA- VOR/BAUMER, a.a.O., S. 1425). Bei der Prüfung der Realkennzeichen bzw. der Realitätskriterien ist gleichzeitig auch Phantasie- oder Lügensignalen Beachtung zu schenken.