Bei der Abklärung des Wahrheitsgehalts von Aussagen hat sich in der Praxis die so genannte Aussageanalyse weitgehend durchgesetzt. Dieser Methode liegt die Erkenntnis zugrunde, dass wahre und falsche Schilderungen unterschiedliche geistige Leistungen erfordern (BGE 129 I 49 E. 5; 128 I 81 E. 2). Während die Wiedergabe eines tatsächlich erlebten Ereignisses kognitiv relativ leicht fällt, ist es intellektuell schwieriger, eine Aussage über ein komplexes Handlungsgeschehen ohne Erlebnishintergrund zu reproduzieren und über einen längeren Zeitraum hinweg konstant zu schildern (vgl. etwa FERRARI, Erkenntnisse aus der Aussagepsychologie, plädoyer 4/09, S. 36;