Ablauf kongruent und wiederholte zum Beispiel ihre Aussage, dass der Beschuldigte sie anlässlich des Treffens Mitte 2009 gefragt habe, ob sie nicht wisse, wo sie hingehöre und wozu sie hier sei, worauf es zu erneutem Oralverkehr gekommen sei (UA Ordner 3 act. 64, 82 f.). Auch bestätigte sie, dass der Beschuldigte mit der Zeit immer gewalttätiger geworden sei (UA Ordner 3 act. 83). Was konkret den Zeitraum zwischen Juni 2010 und August 2010 betrifft, wiederholte D. ihre Aussage, wonach der Beschuldigte ihr erzählt habe, er sei als Licht von der Dunkelheit angegriffen worden, da das Dunkle das Licht zerstören wolle.