Der Beschuldigte habe dann im Jahr 2009 wieder Kontakt zu ihr aufgenommen, wobei es Mitte 2009 zu einem Treffen gekommen sei (UA Ordner 3 act. 64). Anlässlich dieses Treffens, habe der Beschuldigte bereits wieder die orale Befriedigung verlangt. Es sei dann immer wieder zu Treffen gekommen, anlässlich welchen sie ihn oral habe befriedigen müssen. Er habe sie dann auch nach Z. bestellt, wo sie jeweils geputzt, eingekauft, gekocht und alles eingerichtet habe. Sie sei jeweils jeden Abend oder jeden zweiten Abend dort gewesen. Sie habe gewusst, dass er die Wohnung nicht verlassen könne, da er dort seine Strafe habe absitzen müssen.