Das bedeutet nicht, dass der Täter diese jedes Mal wieder auf die gleiche Weise neu entstehen lassen muss. Es genügt, wenn das Opfer zunächst in dem ihm möglichen Rahmen Widerstand leistet und der Täter in der Folge den Zwang aktualisiert, so dass jede weitere sexuelle Ausbeutung nur aufgrund der strukturellen und aktualisierten Gewalterfahrung erfolgt (BGE 131 IV 107 E. 2.4 m. weiteren Hinweisen). 4.3.2. Aussagen D. Die Anklage basiert im Wesentlichen auf den Aussagen von D. anlässlich ihrer Einvernahmen durch die Staatsanwaltschaft vom 13. Dezember 2012 und vom 14. März 2013.