39 - 42 StPO wegen einer anderen Straftat schon Anklage erhoben wurde. Mithin ist eine Vereinigung von Verfahren mit verschiedenen interkantonalen Zuständigkeiten nur bis zum Eingang der Anklage beim erstinstanzlichen Gericht möglich (Urteil BG.2012.24 des Bundesstrafgerichts vom 18. Oktober 2012 E. 3.1 mit Hinweisen; MOSER/SCHLAPBACH, Basler Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 13 zu Art. 34 StPO [nachfolgend zitiert: BEARBEITER, Basler Kommentar StPO]; KUHN, Basler Kommentar StPO, N. 5 zu Art. 39 StPO).