- Schuldspruch der mehrfachen sexuellen Nötigung zum Nachteil von D., begangen in Z., gemäss Ziff. 3.3 der Zusatzanklageschrift vom 6. März 2015; - Schuldspruch der mehrfachen sexuellen Nötigung zum Nachteil von E. gemäss Ziff. 4.1 der Zusatzanklageschrift vom 6. März 2015; - Verurteilung des Beschuldigten zur Leistung von Genugtuungs-, Scha- denersatz- sowie Entschädigungszahlungen an die Privatklägerinnen AB. und E. in den angefochtenen Anklagepunkten; - Strafzumessung; - Anordnung der Verwahrung; - Widerruf der Vorstrafe.