5.10. Die Berufungsverhandlung mit persönlicher Befragung des Beschuldigten und des Experten AA. fand am 6. Juni 2018 statt. Sowohl der Beschuldigte wie auch die Staatsanwaltschaft hielten an ihren bereits in der schriftlichen Berufungsbegründung (oben E. 5.5.) bzw. Berufungsantwort (oben E. 5.6.) gestellten Anträgen fest. Der Beschuldigte stellte darüber hinaus den Antrag, er sei umgehend aus der Haft zu entlassen (Protokoll S. 23). Das Obergericht zieht in Erwägung: