5.4. Am 18. April 2017 verfügte der Verfahrensleiter mit Einverständnis der Parteien die Durchführung des schriftlichen Verfahrens und setzte dem Beschuldigten eine Frist von 20 Tagen an, um seine Berufungsanträge abschliessend zu stellen und zu begründen. - 24 - 5.5. Innert erstreckter Frist reichte der Beschuldigte am 10. Juli 2017 seine Berufungsbegründung ein. Er stellte darin folgende Anträge: