5. Es sei O., whf. […]-Strasse, Klingnau, im vorliegenden Verfahren als Zeuge resp. als Auskunftsperson zur Hauptverhandlung vorzuladen. 6. Unter o/e-Kostenfolge." 5.3. Mit Eingabe vom 2. März 2017 verzichtete die Staatsanwaltschaft Brugg- Zurzach auf einen Antrag auf Nichteintreten auf die Berufung bzw. auf eine Anschlussberufung. Sie beantragte ausserdem die Abweisung der Anträge des Beschuldigten, insbesondere des Rückweisungsantrages.