Eventualiter stellte er den Antrag, es sei das Urteil vom 6. Dezember 2016 insofern abzuändern, als F. von der Anklage der qualifizierten sexuellen Nötigung, der mehrfachen sexuellen Nötigung, der Nötigung sowie der Anstiftung zu falschem Zeugnis vollumfänglich freizusprechen sei. Weiter richtete er sich auch gegen die Anordnung der Verwahrung und das Urteil der Vorinstanz im Zusammenhang mit seiner Verurteilung zur Leistung von Ge- nugtuungs- und Schadenersatz- sowie Entschädigungszahlungen an die Zivil- und Strafklägerinnen 3 - 5. Mit gleicher Eingabe stellte der Beschuldigte folgende Beweisanträge: