12. 12.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin 4, D., eine Genugtuung in der Höhe von CHF 15'000.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 01.03.2011 zu bezahlen. 12.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin 4, D., Schadenersatz in der Höhe von CHF 2'381.13 zuzüglich Zins zu 5 % seit 06.12.2016 zu bezahlen.