10. Die Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche der Zivil- und Strafklägerin 2, B., werden auf den Zivilweg verwiesen. - 20 - 11. 11.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin 3, C., eine Genugtuung in der Höhe von CHF 25'000.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 01.01.2007 zu bezahlen. 11.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin 3, C., Schadenersatz in der Höhe von CHF 1‘072.70 zuzüglich Zins zu 5 % seit 06.12.2016 zu bezahlen.