4. Der Beschuldigte sei zu verpflichten, der Privatklägerin E. eine Genugtuung von CHF 37'000.00 zuzüglich 5 % Zins seit November 2012 zu bezahlen. 5. Dem Beschuldigten seien die Verfahrenskosten inkl. unentgeltliche Rechtsvertretung der Privatklägerin aufzuerlegen." - Beschuldigter (amtlicher Verteidiger): " 1. Der Beschuldigte sei von Schuld und Strafe vollumfänglich freizusprechen. 2. Die Adhäsionsklagen seien abzuweisen bzw. allenfalls auf den Zivilweg zu verweisen. 3. Der Beschuldigte sei sofort aus der Haft zu entlassen."