4.3. Am 1. September 2016 (Eingang: 5. September 2016) reichte med. pract. AA. das Ergänzungsgutachten über den Beschuldigten zu den Akten. Mit Verfügung vom 13. Oktober 2016 wurde das Gutachten an die Parteien zur allfälligen Stellungnahme innert 20 Tagen zugestellt. Gleichzeitig wurden Beweiserhebungen angeordnet (Einvernahme der Zivil- und Strafklägerinnen 1, 3, 4 und 5 als Auskunftspersonen) sowie Beweisergänzungsanträge abgewiesen (Einvernahme von K., L., M., N. und O. als Auskunftspersonen). Mit Schreiben vom 24. November 2016 wurde beim Zentralgefängnis Lenzburg ein aktueller Führungsbericht über den Beschuldigten einverlangt.