" 1. Es sei beim Zentralgefängnis Lenzburg, […] zeitnah zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung ein Führungsbericht über den Angeklagten einzuholen. - 15 - 2. Es seien anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vor Bezirksgericht Zurzach folgende Personen als Zeugen resp. Auskunftspersonen zu laden und zu vernehmen: […] 3. Unter o/e-Kostenfolge."