Der Beschuldigte hat im Zeitraum zwischen dem 7. Dezember 2011 (Datum Vorladung) und dem 14. Dezember 2011 (Datum Einvernahme) mit der damals als Zeugin von der Staatsanwaltschaft Brugg-Zur- zach vorgeladenen C. die Einvernahme vorbesprochen und sie somit angestiftet bzw. unter dem Eindruck der vorgängig formulierten psychischen Abhängigkeit genötigt, zu seinen Gunsten als Beschuldigter im Verfahren ST05B.2009.1524 falsche Aussagen zu machen bzw. Aussagen zu seinen Gunsten gar nicht zu machen.