Die orale Penetration vollzog der Beschuldigte sodann derart tief und heftig, dass die Privatklägerin regelmässig keine Luft mehr bekam und gelegentlich auch erbrechen musste. Begleitend dazu riss er auch ihr an Brüsten und im Intimbereich. Im Zeitraum zwischen Februar 2011 und Oktober 2012 kam es somit auch gegenüber der Privatklägerin E. zu einer Vielzahl von sexuellen Nötigungen in der genannten Form, wobei die Privatklägerin selbst nicht beziffern kann oder will, um wie viele Handlungen es sich gehandelt hat.