Auch im Falle der Privatklägerin E. begann der Beschuldigte unverzüglich, ein intensives Abhängigkeitsverhältnis aufzubauen und so sein Opfer mit einer Mischung aus spirituellem Gedankengut und Autorität aber vor allem auch verbaler Erniedrigung unter Druck zu setzen. Auch ihren Geist bezeichnete der Beschuldigte als schlecht oder dunkel. In Ausschöpfung seiner ganzen Autorität als "spiritueller Meister" schüchterte er sein ihm vollends höriges Opfer ein, übte permanente Kritik und machte sie für das Leiden anderer Menschen unmittelbar verantwortlich.