Nachdem der Beschuldigte im Januar 2011 das Verhältnis zur Privatklägerin D. abgebrochen hatte und zugleich auch die Privatklägerin C. zusammen mit ihrer Mutter aus dem gemeinsamen Haus an der […]-Strasse ausgezogen waren, zog die Privatklägerin E., welche bislang ebenfalls als "Schülerin" an der "Meditationsgruppe des Beschuldigten teilnahm, ins Obergeschoss an besagter Adresse ein.