4. Strafbare Handlungen zum Nachteil von E. 4.1. Mehrfache sexuelle Nötigung (Art. 189 Abs. 1 StGB) zum Nachteil von E., geb. […], begangen von Februar 2011 bis Oktober 2012 in Q., […]-Strasse Der Beschuldigte hat eine Person, welche er unter psychischen Druck gesetzt, ihr Gewalt angedroht und z.T. auch angetan hat, zu sexuellen Handlungen genötigt, indem er Folgendes getan hat: