Die Privatklägerin, welche zunehmend unter Angstzuständen litt, jedoch wieder "offiziell" an den "Meditationsveranstaltungen" teilnehmen durfte, liess die sexuellen Handlungen infolge des psychischen Drucks geschehen. Im Januar 2011 teilte der Beschuldigte der Privatklägerin D. – wohl aus Überdruss über die psychischen Probleme seines Opfers – ein zweites Mal mit, dass die Beziehung beendet werde. Sie schade mit ihrem negativen Geist der Privatklägerin C. und ihrem Kind. In Wahrheit wechselte der Beschuldigte lediglich ein weiteres Mal sein Opfer.