Nachdem die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Solothurns das Einverständnis zum Vollzug des Electronic Monitoring im Kanton Aargau gaben, änderte sich entsprechend im September 2010 auch der Tatort wieder an die […]-Strasse in Q.. Es folgten weitere sexuelle Übergriffe zum Nachteil der Privatklägerin D., wobei sich die Intensität der Gewalttätigkeit neben der erzwungenen oralen Befriedigung in der Form von Reissen mit den Händen an den Brüsten und Schamlippen sowie vor allem verbaler Erniedrigung weiter steigerte.