Da der Beschuldigte auf Anordnung der Strafvollzugsbehörden seine vom Obergericht des Kantons Solothurn verhängte Freiheitsstrafe in der Form von Electronic Monitoring im Kanton Solothurn zu vollziehen hatte, wechselte der Tatort der unter Ziffer. 2.2 beschriebenen Tathandlungen von Juni bis August 2010 an den […]-Strasse in Z.. Die Übergriffe intensivierten sich in zeitlicher Hinsicht, da die Privatklägerin nun aufgrund der eingeschränkten Bewegungsfreiheit des Beschuldigten praktisch täglich in seiner Wohnung war und die alltäglichen Besorgungen für ihn erledigte.