In der Folge bestellte der Beschuldigte die Privatklägerin wieder regelmässig – hauptsächlich an den "Meditationswochenenden" – nach Q., wo er die orale Befriedigung von ihr einforderte. Im Gegensatz zu früher verlieh er seinen Forderungen nun jedoch mehr Nachdruck, indem er sie mit den Händen an den Haaren riss und ihren Kopf so zu seinem Penis führte, ihr seinen Penis gewaltsam bis tief in den Rachen stiess oder ihr gleichzeitig auch noch an den Brüsten und am Geschlechtsteil herumriss.