Er verlangte in der drauffolgenden Zeit wiederholt, dass sie ihm per SMS mitteilte, wie sehr sie seinen "Schwanz im Mund" haben wolle. Er wiederholte stets, dass seine orale Befriedigung ein zentrales Element auf dem Weg zu ihrer Erleuchtung sei und es, wenn sie zur Erleuchtung gelangen wolle, auch leiden müsse. In der Folge bestellte der Beschuldigte die Privatklägerin wieder regelmässig – hauptsächlich an den "Meditationswochenenden" – nach Q., wo er die orale Befriedigung von ihr einforderte.