Nachdem der Beschuldigte die Privatklägerin D. im September 2008 aufgrund ihres "schlechten Geistes" aus der "Meditationsgruppe" ausgeschlossen hatte, kontaktierte er sie Mitte 2009 – unter dem Vorwand ihr helfen zu wollen und ihren Geist zu heilen – erneut. Er beorderte sie nach Sursee und fragte sie dort, ob sie denn nicht wisse wo sie hingehöre und wozu sie da sei, wobei er klarerweise auf die orale Befriedigung anspielte. Er verlangte in der drauffolgenden Zeit wiederholt, dass sie ihm per SMS mitteilte, wie sehr sie seinen "Schwanz im Mund" haben wolle.