3.2. Mehrfache sexuelle Nötigung (Art. 189 Abs. 1 StGB) zum Nachteil von D., geb. […], begangen von Mitte 2009 bis Ende Mai 2010 in Q., […]-Strasse Der Beschuldigte hat einer Person, welche er unter psychischen Druck gesetzt, Gewalt angedroht und z.T. auch angetan hat, zu sexuellen Handlungen genötigt, indem er Folgendes getan hat: