Durch diese Offenbarung, welcher im Kontext dieser "Meditationsschule" eine ausserordentlich grosse Bedeutung zukam, fühlte sich die Privatklägerin gleichermassen geehrt wie auch verängstigt. Unter Ausnützung dieser Abhängigkeit hat der Beschuldigte sodann im Zeitraum von April bis Ende September 2008 an seinem Wohnort in Q., […]-Strasse, zwei bis drei Mal pro Woche die orale Befriedigung durch die Privatklägerin verlangt. Mit der Begründung, er sei ein heiliger Mann und sein "heiliger Samen" dürfe nicht verschwendet werden, verlangte er von der Privatklägerin, dass sie sein Ejakulat stets bis auf den letzten Tropfen schluckte.