Als sich die Privatklägerin Anfangs 2008 in einer sowohl privaten als auch beruflichen Hinsicht schwierigen Zeit befand, offenbarte ihr der Beschuldigte, dass sie vom "Grossen Rat" zu seiner Frau auserkoren worden sei. Durch diese Offenbarung, welcher im Kontext dieser "Meditationsschule" eine ausserordentlich grosse Bedeutung zukam, fühlte sich die Privatklägerin gleichermassen geehrt wie auch verängstigt.