Der Beschuldigte hat als selbsternannter Zen-Meditationslehrer und "spiritueller Meister" ein intensives Abhängigkeitsverhältnis mit der Privatklägerin D. aufgebaut, welche ab September 2005 als "Schülerin" an seinen Meditationskursen teilnahm. Als sich die Privatklägerin Anfangs 2008 in einer sowohl privaten als auch beruflichen Hinsicht schwierigen Zeit befand, offenbarte ihr der Beschuldigte, dass sie vom "Grossen Rat" zu seiner Frau auserkoren worden sei.