Der Beschuldigte hat die Privatklägerin C. im Rahmen der Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten wegen sexueller Übergriffe auf B. (ST05B.2009.1524) in Ausnützung des Abhängigkeitsverhältnisses und unter Anwendung von massivem psychischen Druck genötigt, in der Zeugeneinvernahme der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom - 10 - 14. Dezember 2014 bei Staatsanwalt G. zu Gunsten des Beschuldigten falsche Aussagen zu machen, was diese in der Folge auch tat.