2.4. Qualifizierte sexuelle Nötigung (Art. 189 Abs. 3 StGB) zum Nachteil von C., geb. […], begangen Ende 2006 in Q., […]-Strasse Der Beschuldigte hat eine Person, welche er unter psychischen Druck gesetzt hat, in grausamer Art und Weise zu einer sexuellen Handlung genötigt, indem er Folgendes getan hat: