Nachdem die sexuellen Übergriffe aufgrund einer Verhaftung des Beschuldigten durch die […]-Strafverfolgungsbehörden zwischen dem 25. Oktober 2004 und dem 16. November 2004 kurzzeitig aufgehört hatten, gingen sie unmittelbar nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft mit einer noch grösseren Intensität weiter. In der ersten Woche nach der Haftentlassung musste die Privatklägerin den Beschuldigten jede Nacht gegen ihren Willen oral befriedigen bzw. während der ganzen Nacht seinen Penis im Mund behalten um ihn "vom -9- ganzen Dreck der Haft" und um sie selber vom "Gift der Unwahrheit" zu reinigen.