Auch nach dem ersten Monat in S. hatte die Privatklägerin den Beschuldigten in der gleichen Form ungefähr zwei Mal pro Woche oral zu befriedigen, während Wochenkursen sogar weiterhin täglich. Die Übergriffe waren stets begleitet von verbaler Erniedrigung und physischer Gewalt und führten neben einer permanenten massiven psychischen Belastung zu Hämatomen an Brüsten und Intimbereich, gelegentlich gar zu offenen Blutungen und zu Schluckbeschwerden infolge der tiefen oralen Penetration, welche bei der Privatklägerin regelmässig Brechreiz auslöste.