Die Privatklägerin, welche zu diesem Zeitpunkt infolge des Suizides ihres Vaters massive psychische Probleme hatte, wehrte sich nicht gegen diesen Übergriff. Der Beschuldigte konnte sowohl sie als auch ihre Mutter sogar davon überzeugen, dass es aufgrund der akuten Suizidgefahr, welcher sie wohl tatsächlich ausgesetzt war, notwendig sei, dass sie zu ihm an die […]-Strasse nach S. ziehe.