eine vollumfängliche psychische und physische Abhängigkeit zu drängen. Anlässlich einer Meditationswoche auf dem Appenberg in 3532 Zäziwil/BE im April 2001 griff der Beschuldigte F. der Privatklägerin C. auf einem gemeinsamen Spaziergang mit seiner Hand überraschend und gegen ihren Willen in ihre Hose, packte sie an der Scheide und riss sie daran hoch, sodass es schmerzte. Er begründete seine Handlung ihr gegenüber damit, dass sie sich wieder spüren müsse. Die Privatklägerin, welche zu diesem Zeitpunkt infolge des Suizides ihres Vaters massive psychische Probleme hatte, wehrte sich nicht gegen diesen Übergriff.