2. Strafbare Handlungen zum Nachteil von C. 2.1. Sexuelle Nötigung (Art. 189 Abs. 1 StGB) zum Nachteil von C., geb. […], begangen im April 2001 in Zäziwil Der Beschuldigte hat eine Person, welche er unter psychischen Druck gesetzt hat, zur Duldung einer sexuellen Handlung genötigt, indem er Folgendes getan hat: