Einen Ausweg aus der Situation gab es für die Opfer entsprechen auch nur dann, wenn sich der Beschuldigte dafür entschied, dieses aus der Schule oder zumindest aus der Gruppe auszuschliessen. Selbst das tat er jedoch mit der Begründung, dass das Opfer einen "zu schlechten Geist" habe und damit ihm, der Schule oder Drittpersonen schade, was wiederum dazu führte, dass sich selbst Ausgeschlossene nicht von ihm abwandten, sondern beim nächsten Hilfsangebot erneut darauf hofften, ihren "Geist" wieder verbessern zu können.