In diesem Milieu war es dem Beschuldigten nicht nur möglich, den Alltag seiner Opfer zu kontrollieren und zu lenken, sondern auch die nachstehend unter Ziffer 2 – 4 einzeln aufgeführten sexuellen Handlungen einzufordern. Schmerz war im System des Beschuldigten ebenso zu überwinden wie Ekel, und war das Opfer dazu nicht in der Lage, so lag der Fehler alleine beim Opfer, welches die notwenige geistige Reife noch nicht aufwies und entsprechend weiter daran arbeiten musste.