In allen Fällen dieser persönlichen Schwächen und Verletzlichkeiten der Opfer anerbot sich der Beschuldigte als Helfer, teilweise gar als letzte Rettung. Die Opfer wiederum, welche allesamt nicht nur in der Situation für zweifelhafte Hilfe empfänglich waren, sondern – in unterschiedlich starker Ausprägung – auch über einen Hang zur Entwicklung eines Abhängigkeitsverhältnisses verfügten und zum Teil bewusst auf der Suche nach einer Autoritätsperson waren, waren dem Beschuldigten für seine Lösungsansätze geradezu dankbar, was vom Beschuldigten auch so erkannt wurde.