Die "Schüler" der G., insbesondere die "Schülerinnen", welche später zu Opfern des Beschuldigten wurden, zeichneten sich ihrerseits ebenfalls durch spezielle Eigenheiten aus. So wiesen alle, namentlich die Privatklägerinnen, ein weit über dem Durchschnitt liegendes Interesse an Übersinnlichem auf, was Grundvoraussetzung dafür war, überhaupt jemandem Folge zu leisten, der eine spirituelle Führerrolle für sich in Anspruch nimmt. Je stärker ausgeprägt diese esoterischen Tendenzen zudem vorhanden sind, desto stärker ist eine Person auch in einem Abhängigkeitsverhältnis gefangen;