2 teilte mit Schreiben vom 27. Juni 2013 mit, sie unterstütze den Antrag um Rücküberweisung vollumfänglich. Der Beschuldigte beantragte mit Eingabe vom 4. Juli 2013, das Gesuch der Anklägerin um Rücküberweisung des Verfahrens sei abzuweisen. Mit Zwischenentscheid vom 6. November 2013 hat das Bezirksgericht Zurzach das Gesuch um Rücküberweisung abgewiesen. 1.4. Daraufhin reichte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach am 6. März 2015 folgende Zusatzanklage ein: