1.3. Mit Schreiben vom 5. Februar 2013 ersuchte die Anklägerin um eine Rücküberweisung des Verfahrens. Am 25. Juni 2013 wurde der Antrag um Rücküberweisung an den amtlichen Verteidiger des Beschuldigten sowie die Rechtsvertreterin der Zivil- und Strafklägerschaft 1 und 2 zur allfälligen Stellungnahme zugestellt. Die Vertreterin der Zivil- und Strafklägerschaft 1 und -5-