1.2. Mit Schreiben vom 19. November 2012 teilte die Staatsanwaltschaft Brugg- Zurzach dem Bezirksgericht Zurzach mit, gegen den Beschuldigten sei eine weitere Untersuchung eröffnet und der Beschuldigte am 14. November 2012 vorläufig festgenommen worden. Gleichzeitig ersuchte sie um eine Sistierung des vorliegenden Verfahrens. Mit Verfügung vom 21. November 2012 wurde das Verfahren sistiert.