Abgesehen von den sexuellen Handlungen auf Parkplätzen bestreitet der Beschuldigte die sexuellen Kontakte mit B. nicht. Er behauptet jedoch eine grundsätzlich normale Liebesbeziehung mit einer "stürmischen Sexualität" (Act. 648). II. Anträge 1. Der Beschuldigte sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen. 2. Er sei zu verurteilen zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. III. Untersuchungskosten Die Untersuchungskosten belaufen sich auf CHF 8'457.40."