635, oder der Zerstörung der Energiezentren mit Todesfolge, Act. 639), bis im April 2008 aufrecht. Im April 2008 verbot der Beschuldigte der Privatklägerin dann jede weitere Teilnahme an seinen Veranstaltungen mit der Begründung, sie würde ihn bzw. Drittpersonen "geistig angreifen" (Act. 641/636).