daran; dasselbe tat er auch mit ihren Brüsten. Im Weiteren verlangte er stets, dass sie ihm sagen musste, wie sehr sie seinen Penis brauchte. Weigerte sich die Privatklägerin, zog er sie an den Haaren zu seinem Penis und forderte sie auf, ihn zu "waschen" (Act. 632). Der Beschuldigte hielt dieses Verhältnis unter anderem auch durch Aussagen, die bei der Privatklägerin Angst und Verunsicherung auslösten (z.B. die Drohung einer "karmischen Verfolgung", Act. 635, oder der Zerstörung der Energiezentren mit Todesfolge, Act. 639), bis im April 2008 aufrecht.